Der Verien bezweckt die erhaltung eines zusammenhaltens und die
Förderung der DSC Arminia Bielefeld
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglied kann grundsätzlich jede lebende Person werden. Über eine
Mitgliedschaft entscheidet nicht nur der Vorstand sondern eine
Mitgliedschaft erfordet die gesamte zustimmung des Clubs bzw. der
Mitglieder.
Die Mitgliedschaft kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist
beendet werden. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung gegenüber
einem Vorstandsmitglied ausreichend. Beim Ausscheiden von
Mitgliedern wird der Verein von den übrigen Mitgliedern fortgesetzt.
Für eine Mitgliedschaft muss man mindestens 16 Jahre alt sein.
Die Monatliche Mitgliedschaftsgebühr beträgt 5 Euro.
Jedes erste Heimspiel im Monat wird das Geld vom Kassenwart
eingesammelt,
wer dieses nach mehreren Aufforderungen nicht einhalten kann könnte
vom Club
ausgeschlossen werden dies entscheidet allerdings erst der Vorstand
der Fraktion Süd.
Mitglieder der Fraktion Süd sind verpflichtet Clubinternes NICHT
weiter zu geben!
Heimspiel pflicht gilt ebenso unter jedes Mitglied, dies kann
allerdings durch früh zeitiges
bescheid sagen entfallen, falls nicht bescheid gesagt wird muss 1
Euro in die Kasse geworfen werden. Bei nicht erscheinen eines
Fanclub treffens wegen Sinnlosen Gründen wie z.b. ( Keine lust oder
Ne ich habe keine zeit meine freundinn ist da) werden nicht
geduldet, dabei werden 2 Euro strafe anfällig..
Wir möchten ein vernünftiger Fanclub sein und bitte darum das die
personen die uns beitreten wollen sich im klaren sind und die Regeln
beachten.
Leute die den Fanclub verlassen oder verlassen müssen durch
irgdenwelchen gründen, muss alles abgeben was er vom Fanclub
bekommen hat und bekommt kein Geld zurück.
§ 5 Vorstand
A.) Der Vorstand muss aus Vereinsmitgliedern bestehen. Scheidet ein
Vorstandsmitglied aus dem Verein aus, so erlischt automatisch dessen
Organisation. Der Vorstand besteht aus:
a) dem 1. und 2. Vorsitzenden
b) dem Materialverwalter
c.) dem Kassenwart
B.) Sämtliche Vorstandmitglieder üben Ihre Ämter ohne Vergütung aus.
C.) Der Vorstand wird in der ordentlichen Mitgliederversammlung
entlastet.
§ 6 Geschäftsbereich und Wahl des Vorstandes
A.) Der Vorstand vertritt den Verein in allen gerichtlichen und
außergerichtlichen Angelegenheiten. Der Vorstand wird vertreten
durch die Vorstandsmitglieder.
B.) Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen
Mitgliederversammlung auf die Dauer des Vereinsjahres mit einfacher
Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.
C.) Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Verein nur mit
Beschränkung auf das Vereinsvermögen eingehen. Der Vorstand darf
keine Verpflichtungen eingehen, die das Barvermögen des Vereins
übersteigen. Seine Vollmacht ist insoweit begrenzt.