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Satzung der FraktionSüd

§ 1 Name

Der Verein führt den Namen " FraktionSüd "

§ 2 Vereinsjahr

Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr

§ 3 Vereinszweck

Der Verien bezweckt die erhaltung eines zusammenhaltens und die Förderung der DSC Arminia Bielefeld

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied kann grundsätzlich jede lebende Person werden. Über eine Mitgliedschaft entscheidet nicht nur der Vorstand sondern eine Mitgliedschaft erfordet die gesamte zustimmung des Clubs bzw. der Mitglieder.
Die Mitgliedschaft kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beendet werden. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied ausreichend. Beim Ausscheiden von Mitgliedern wird der Verein von den übrigen Mitgliedern fortgesetzt.
Für eine Mitgliedschaft muss man mindestens 16 Jahre alt sein.
Die Monatliche Mitgliedschaftsgebühr beträgt 5 Euro.
Jedes erste Heimspiel im Monat wird das Geld vom Kassenwart eingesammelt,
wer dieses nach mehreren Aufforderungen nicht einhalten kann könnte vom Club
ausgeschlossen werden dies entscheidet allerdings erst der Vorstand der Fraktion Süd.
Mitglieder der Fraktion Süd sind verpflichtet Clubinternes NICHT weiter zu geben!
Heimspiel pflicht gilt ebenso unter jedes Mitglied, dies kann allerdings durch früh zeitiges
bescheid sagen entfallen, falls nicht bescheid gesagt wird muss 1 Euro in die Kasse geworfen werden. Bei nicht erscheinen eines Fanclub treffens wegen Sinnlosen Gründen wie z.b. ( Keine lust oder Ne ich habe keine zeit meine freundinn ist da) werden nicht geduldet, dabei werden 2 Euro strafe anfällig..
Wir möchten ein vernünftiger Fanclub sein und bitte darum das die personen die uns beitreten wollen sich im klaren sind und die Regeln beachten.
Leute die den Fanclub verlassen oder verlassen müssen durch irgdenwelchen gründen, muss alles abgeben was er vom Fanclub bekommen hat und bekommt kein Geld zurück.

§ 5 Vorstand

A.) Der Vorstand muss aus Vereinsmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Verein aus, so erlischt automatisch dessen Organisation. Der Vorstand besteht aus:

a) dem 1. und 2. Vorsitzenden

b) dem Materialverwalter

c.) dem Kassenwart


B.) Sämtliche Vorstandmitglieder üben Ihre Ämter ohne Vergütung aus.


C.) Der Vorstand wird in der ordentlichen Mitgliederversammlung entlastet.


§ 6 Geschäftsbereich und Wahl des Vorstandes

A.) Der Vorstand vertritt den Verein in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten. Der Vorstand wird vertreten durch die Vorstandsmitglieder.

B.) Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer des Vereinsjahres mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.

C.) Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Verein nur mit Beschränkung auf das Vereinsvermögen eingehen. Der Vorstand darf keine Verpflichtungen eingehen, die das Barvermögen des Vereins übersteigen. Seine Vollmacht ist insoweit begrenzt.